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Download Begriffe
Über Filesharing (Datei(-Zugriff) teilen) teilen sich zwei oder mehr Benutzern Ihren Datei-/Filebestand, indem sie jeweils auf die Dateien des anderen über ein Peer-to-Peer Netzwerk (P2P)/ eine Tauschbörse zugreifen können. Die Daten werden entweder vom Benutzer-PC zu Benutzer-PC oder über einen dedizierten (verteilten) Server ausgetauscht.
Jeder der eine Tauschbörse (Filesharing -Service) nutzt kann nur dann Dateien herunterladen, wenn er auch gleichzeitig welche anbietet. Damit der Datenaustausch auch tatsächlich funktioniert, bieten Tauschbörsen eine Zugangs-Software an. Diese Software steuert die Angebote und den Zugriff der Filesharer untereinander.
Der Teilnehmer eines Filesharing -Service gibt dafür Dateien/Ordner auf seinem PC frei und ermöglicht somit anderen Filesharern die Möglichkeit, von seinen Dateien Kopien zu ziehen. Er kann damit bestimmen, auf welchen Bereich seines PC andere zugreifen dürfen.
Im Grunde findet hier ein Datenaustausch statt, der somit für den Begriff "Tauschbörse" verantwortlich ist. Das interessante an Peer-to-Peer Netzwerken ist die riesige Auswahl an Dateien von vielen zig-tausend Teilnehmern. Dabei kann auf Files zugegriffen werden, die Seltenheitswert haben, national verboten sind, oder einfach nur lizenzfrei genutzt werden können.
In der Mehrzahl wird jedoch nicht Shareware oder freie Software getauscht, es sind tatsächlich urheberrechtlich geschützte Werke, die ohne Erlaubnis des Urhebers untereinander vervielfältigt werden.
Grundsätzlich ist gegen die Verwendung einer Filesharing-Zugangs nichts einzuwenden. Die Ursprungsidee war analog zur Nutzung des Usenet der Austausch lizenzfreier Informationen und Werke. Realisiert wurde der P2P -Dienst lange Zeit mit zentralen Server, heute wird die P2P -Anwendung dezentral direkt zwischen den Teilnehmern gesteuert, was mehr Anonymität gewährleisten soll.
Die bekanntesten Filesharing -Services sind/waren:
- Napster (wurde nach Copyright-Klage in 2001 geschlossen)
- Audiogalaxy (seit Mitte 2002 geschlossen)
- eDonkey
- BitTorrent
- eMule / Kademlia
- Gnutella
- FastTrack
- KaZaA
- Morpheus
- Lopster
.. und viele mehr!
Diese Tauschbörsen sind der Musik-, Film- und Softwareindustrie ein Dorn im Auge, jede Datei, die über einen Filesharing -Service getauscht/kopiert wird ist Verlust von Umsatz. Bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sind die Copyright-Wächter mittlerweile sehr kreativ geworden.
Dabei ist zu beachten, wer überhaupt beim Filesharing zur Verantwortung gezogen wird:
- der Filesharer selbst
- der Internet-Anschlussinhaber
- der Internet Service Provider
Natürlich wird in erster Linie der Filesharer für den Urheberrechtsverstoß belangt. Was aber ist, wenn derjenige noch nicht volljährig ist oder nicht von zu Hause sondern über den USB-Stick in einem Internet -Cafe oder von einem Freund aus Daten austauscht?
Der Internet-Anschluss kann dabei leicht ermittelt werden: Über die IP-Adresse ist jeder Anschluss eindeutig zu bestimmen.
Anschließend zieht die Verfolgung ihre Kreise, angefangen von der Haus- (Computer)durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft bis hin zu Klagen im Privatrecht bei Urheberrechtsverstössen deren Streitwerte nicht aus Pappe sind.
Im Übrigen ist eine gewisse Vorsicht im Umgang mit Tauschbörsen ohnehin angebracht. Wer weis denn schon, ob nicht manch kostenlose Software einen Trojaner enthält, der den Rechner ausspioniert und einen nicht unerheblichen Folgeschaden verursacht - mal abgesehen von tief in die PC-Rechte eingreifende Zugangssoftware, Spionagesoftware (Adware/Spyware) und viel Mühe die Zugangssoftware wieder vom Rechner zu bekommen (wie dem Autor dieses Artikels Mitte/Ende der 90er bei KaZaA passiert ist)
Zuletzt aktualisiert am 26.03.2010 von ZUDO.
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