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Download Begriffe
Bei Freeware handelt es sich um freie Software, die vom Software-Entwickler kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Frei heißt in diesem Zusammenhang jedoch nicht, dass die Software verändert werden darf. Nur die Nutzung ist ohne finanzielle Gegenleistung möglich.
Im Wesentlichen ist bei der Nutzung von Freeware auf die Lizenzbestimmung des Software-Entwicklers zu achten. Die kann der freien Nutzung nämlich Einschränkungen hinzufügen, die beispielsweise die gewerbliche Nutzung verbietet. In diesem Fall wird die Freeware zur kostenpflichtigen Software, die dann nur mit einer käuflichen Lizenz genutzt werden darf.
Wie bei jeder anderen Nutzung von Software geht der Nutzer mit dem Entwickler einem Endbenutzer-Lizenzvertrag ein. Dort sind die Rechte und die Pflichten beider Seiten geregelt. Typische Bedingung des Autors sind etwa, dass die Verbreitung gegen ein Entgelt untersagt ist oder eben die Nutzung nur für Privatpersonen kostenlos ist.
Also auch hinter einer Freeware steckt meist eine Verkaufsabsicht. Lädt der Unternehmer z.B. eine Freeware auf seinen privaten Rechner und die gefällt ihm, will er sie evtl. auch in seinem Geschäft einsetzen. Dafür muss er dann die kostenpflichtige Lizenz erwerben.
Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich heute viele hochwertige Programme als Freeware den Markteintritt verschaffen, um dann im Laufe der Zeit zu einer gefragten (kostenpflichtigen) Marke aufzusteigen.
Außerdem läßt sich auch hier, wie bei der Shareware, die Zukunftsperspektive des Produktes feststellen.
Zuletzt aktualisiert am 09.07.2011 von ZUDO.
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