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Urheberrecht

Ein Urheberrecht genießt jeder (in Deutschland) von Gesetzes wegen, der ein Werk herstellt. Dieser Schutz ist permanent und bedarf keiner Eintragung in ein Register oder der Patentierung oder einer Markenanmeldung.

 

Meist ist der Beweis des Rechtes als Urheber das Problem. Grundsätzlich spricht jedoch das Urheberrecht dem Schöpfer eines Werks das Recht zu, allein über dessen Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung zu entscheiden. Nur der Urheber bestimmt, wann, wie, wo und wie oft sein Werk von wem verwendet werden darf.

 

Die Verwendung seines Werkes kann der Urheber mit den Nutzungsrechten regeln. Diese Nutzungsrechte können allgemein aber auch sehr spezifisch geregelt sein. Beispielsweise kann der Urheber bestimmen, dass die von ihm verkaufte Musik-CD nur im Privatbereich gespielt werden darf, dass Kopien nicht oder nur zur Sicherung angefertigt werden dürfen.

 

Der Herausgeber einer DVD kann die Nutzung nur am privaten Bildschirm gestatten, dass Vorspielen bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch verbieten. Pay-TV-Sender haben zum Beispiel unterschiedliche Lizenzbedingungen für die Nutzung im Privatbereich und in z.B. der Gastronomie.

 

Keinesfalls MUSS der Urheber Nutzungsrechte oder Lizenzen verfassen, in diesem Fall darf nur er über sein Werk verfügen.
Wenn Jemand ohne Einwilligung des Urhebers ein Werk nutzt, kann dieses Verhalten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

 

Dieses Thema haben mittlerweile viele Nutzer von Filesharing -Services / Tauschbörsen (oder auch peer to perr (P2P / gleich zu gleich) -Netzwerke) an der Backe. Das Problem hierbei ist, dass die Lizenzbedingung einer Musik-CD beispielweise die Verbreitung von Kopien verbietet.
Damit verstößt der Filesharer gegen Urheberrechte und wird (meist) schadensersatzpflichtig.

 

Aus urheberrechtlicher Sicht sind P2P-Netzwerke unbedingt zu vermeiden. Technisch ist es kein Problem, den Urheberrechtsverstoß festzustellen - daher Vorsicht bei Tauschbörsen.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 29.03.2010 von ZUDO.

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