Verfielfältigen (kopieren) von geschützten Dateien


Ursprünglich war der Gedanke des Kopieren von Dateien rein auf das Sichern programmierter oder angelegter Daten gerichtet. Heute wird alles an Dateien kopiert, was in irgend einer Form schön und wertvoll ist. Dabei natürlich auch Material, das dem Urheberrecht (Copyright) unterliegt - womit es dann Probleme geben kann ...


 
Was ist illegales Kopieren?
Heute hat sich für das unberechtigte kopieren und verbreiten von urheberrechts-geschütztem Material eine bereits schon geläufige Definition eingebürgert.
Man spricht von Raubkopie!

handylogos downloaden Einfach gesagt: Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor bei einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden in der Umgangssprache häufig Raubkopie oder Schwarzkopie genannt.

Bei diesen Medien handelt es sich in der Regel um Filme, Musik, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder andere Files. Dem Urheber oder Rechteinhaber entgeht mit dieser Aktion die Bezahlung seines Werkes.

Ein Unterschied wird gemacht zwischem dem eigentlichen Kopieren und dem Verbreiten der Kopie. Das Anfertigen von Kopien für den Privatgebrauch ist in Deutschland und Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt!

Das Verbreiten von Kopien ist jedoch in fast allen Ländern der Welt gesetzlich verboten!
Hier kannst Du noch mehr zu dem Thema » Raubkopien lesen ....


 
Was ist erlaubt ... ?
Nach dem Urhebergesetz wird ein Unterschied gemacht zwischen dem privaten und dem gewerblichen Kopieren.
Für den Privatgebrauch ist das Kopieren von urheberrechtlich geschützen Werken teilweise erlaubt. Man spricht hier von der Privatkopie.
In diesem Fall ist das Kopieren und Weitergeben von Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Stückzahlen an Familie und Freunde erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren (1978) festgelegt, dass für den Privatgebrauch maximal 7 Kopien angefertigt werden dürfen.

Die Vorlage (das Original) muß dabei noch nicht mal in Deinem Eigentum sein. Diese Kopien von eigenen oder geliehenen CDs und DVDs darfst Du sogar an Deine Verwandten oder guten Freunde weitergeben, nicht jedoch an flüchtige Bekannte, Arbeitskollegen oder Fremde. In letzteren Fall wären es dann wieder illegale Raubkopien.

Das ganze gilt allerdings nur, solange kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Wenn du versuchst diesen Kopierschutz auszuhebeln, dann spricht man wieder von einer illegalen Raubkopie!
Von einer Software übrigens darf der Käufer immer eine Sicherheitskopie anfertigen!


 
Wann bist Du auf der sicheren Seite?
Da der Gesetzgeber vor hat, die o.g. Regel zu straffen, bzw. ganz abzuschaffen, wodurch dann fast alle Kopien von urheberrechts-geschützen Werken strafbar wären, ist es sehr vorteilhaft, sich hin und wieder auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen.

Also verfolge einfach das weitere Vorgehen zum Thema Raubkopie und Privatkopie in der Öffentlichkeit und im Internet.
Aus heutiger Sicht bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du versuchst:

  1. keinen Kopierschutz zu umgehen
  2. Dir genau zu überlegen, wer Freunde und Familie sind
  3. auf die Copyright-Hinweise auf CD oder DVD zu achten
  4. nicht auf "Teufel komm raus" zu vervielfältigen

Dem Thema Raubkopie wurden schon zahlreiche Forenbeiträge, öffentliche Aufklärungen, Warnhinweise auf DVD's sowie Werbespots der Film-/Musikindustrie gewidmet. Das Bewußtsein zur Raubkopie hat sich daher etwas gewandelt, es ist nur noch eine Frage der Nachhaltigkeit, um der Bevölkerung klar zu machen, dass Künstler nur durch den Verkauf ihrer Werke davon leben können. Unsere Empfehlung: Kopieren für eigene Zwecke in Maßen ja, nicht aber kopierte Werke verschenken oder gar weiter verkaufen.